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Verordnung

der Stadt Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen

über den Verkehr mit Taxis in der Stadt Bamberg

(Taxitarifverordnung)

Vom 27.11.2008

(Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 05.12.2008 Nr. 25)

 

Gekürzte Fassung

 

§ 2

Beförderungsentgelte

(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig von der Zahl der beförderten

Personen zusammen aus

a) dem Grundpreis von 2,70 Euro

b) dem Mindestfahrpreis nach Abs. 6 von 2,90 Euro

c) dem Kilometerpreis für die ersten 4 Kilometer von 1,70 Euro

d) dem Kilometerpreis nach Abs. 2, ab dem 5. Kilometer von 1,50 Euro

e) dem Wartezeitpreis nach Abs. 3 von 24,00 Euro

f) Zuschlägen nach Abs. 4.

Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach Schalteinheiten von je 0,20 Euro

berechnet.

 

(2) Der Kilometerpreis beträgt für die ersten 4 Kilometer 1,70 Euro, ab dem 5. Kilometer

1,50 Euro.

Anfahrt zum Fahrgast ist frei.

Anfahrten (Abholfahrten) zum Fahrgast außerhalb des Stadtgebietes Bamberg, die

nicht in das Stadtgebiet Bamberg zurückführen, werden neben dem eigentlichen

Beförderungsentgelt mit 1,70 Euro (117,647 m 0,20 Euro) für die ersten vier

Anfahrtskilometer berechnet, ab dem 5. Anfahrtskilometer 1,50 Euro (133,333 m 0,20

Euro). Die Anfahrtskilometer werden ab dem Zielort nächstgelegenen Ortstafel

(Zeichen 311 gem. § 42 Abs. 3 StVO) gezählt.

 

 

 

 

 

 

  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

(3) Wartezeitpreis

Der Wartezeitpreis beträgt während der Ausführung des Beförderungsauftrages

sowie bei verkehrsbedingter Unterschreitung der Mindestfahrgeschwindigkeit 0,20

Euro je 30 Sekunden.

Der Wartezeitpreis pro Stunde beträgt 24,00 Euro.

 

(4) Zuschläge

Die Zuschläge sind vor Fahrbeginn bzw. innerhalb der ersten Fortschaltstrecke

(117,647 m) einzugeben.

a) Handgepäck frei

b) Blindenhund, Kinderwagen, Rollstuhl frei

c) Gepäckstück, das im Kofferraum befördert werden muss je 0,50 Euro

d) Kleintiere, je transportiertes Tier 0,50 Euro

e) Beförderung durch bestelltes Kombifahrzeug 3,00 Euro

Es fallen dann keine weiteren Gebühren für Gepäck an.

f) Beförderung durch Großraumfahrzeug (mehr als 4 Personen) 3,00 Euro

Es fallen dann keine weiteren Gebühren für Gepäck an.

(5) Die Summe der unter (4) aufgeführten Zuschläge darf 10,00 Euro nicht überschreiten.

(9) Wird in der anfahrtsfreien Zone ein bestelltes Taxi ohne Benutzung aus der

Bestellung entlassen, so hat der Besteller die durch die Anfahrt entstandenen Kosten

von pauschal 6,00 Euro zu entrichten.