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der Stadt
Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen über den Verkehr
mit Taxis in der Stadt Bamberg (Taxitarifverordnung) Vom 27.11.2008 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg -
vom 05.12.2008 Nr. 25) Gekürzte Fassung § 2 Beförderungsentgelte (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich unabhängig
von der Zahl der beförderten Personen zusammen aus a) dem Grundpreis von 2,70 Euro b) dem Mindestfahrpreis nach Abs. 6 von 2,90 Euro c) dem Kilometerpreis für die ersten 4 Kilometer
von 1,70 Euro d) dem Kilometerpreis nach Abs. 2, ab dem 5.
Kilometer von 1,50 Euro e) dem Wartezeitpreis nach Abs. 3 von 24,00 Euro f) Zuschlägen nach Abs. 4. Kilometerpreis und Wartezeitpreis werden nach
Schalteinheiten von je 0,20 Euro berechnet. (2) Der Kilometerpreis beträgt für die ersten 4
Kilometer 1,70 Euro, ab dem 5. Kilometer 1,50 Euro. Anfahrt zum Fahrgast ist frei. Anfahrten (Abholfahrten) zum Fahrgast außerhalb des
Stadtgebietes Bamberg, die nicht in das Stadtgebiet Bamberg zurückführen,
werden neben dem eigentlichen Beförderungsentgelt mit 1,70 Euro (117,647 m 0,20
Euro) für die ersten vier Anfahrtskilometer berechnet, ab dem 5.
Anfahrtskilometer 1,50 Euro (133,333 m 0,20 Euro). Die Anfahrtskilometer werden ab dem Zielort
nächstgelegenen Ortstafel (Zeichen 311 gem. § 42 Abs. 3 StVO) gezählt. |
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(3) Wartezeitpreis Der Wartezeitpreis beträgt während der Ausführung
des Beförderungsauftrages sowie bei verkehrsbedingter Unterschreitung der
Mindestfahrgeschwindigkeit 0,20 Euro je 30 Sekunden. Der Wartezeitpreis pro Stunde beträgt 24,00 Euro. (4) Zuschläge Die Zuschläge sind vor Fahrbeginn bzw. innerhalb
der ersten Fortschaltstrecke (117,647 m) einzugeben. a) Handgepäck frei b) Blindenhund, Kinderwagen, Rollstuhl frei c) Gepäckstück, das im Kofferraum befördert werden
muss je 0,50 Euro d) Kleintiere, je transportiertes Tier 0,50 Euro e) Beförderung durch bestelltes Kombifahrzeug 3,00
Euro Es fallen dann keine weiteren Gebühren für Gepäck
an. f) Beförderung durch Großraumfahrzeug (mehr als 4
Personen) 3,00 Euro Es fallen dann keine weiteren Gebühren für Gepäck
an. (5) Die Summe der unter
(4) aufgeführten Zuschläge darf 10,00 Euro nicht überschreiten. (9) Wird in der anfahrtsfreien Zone ein bestelltes
Taxi ohne Benutzung aus der Bestellung entlassen, so hat der Besteller die
durch die Anfahrt entstandenen Kosten von pauschal 6,00 Euro zu entrichten. |
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